Digilaw Guide

    EU Digital Law
    Compliance Check

    Geniale Geschäftsidee – aber unsicher bei den rechtlichen Fragen?

    Ermitteln Sie in wenigen Klicks, ob Ihr Start-up, Ihre Website oder Ihr digitales Produkt den neuen EU-Digitalgesetzen unterliegt – und vermeiden Sie kostspielige Bußgelder. Schnell, unkompliziert und direkt online mit unserer Digitalrechts-Betroffenheitsprüfung.

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    EU-Rechtsakte
    1 Min
    Durchschnittliche Prüfzeit
    1%
    Kostenlos

    Rechtliche Sicherheit für Ihre digitale Vision

    Im Jahr 2019 hat die EU eine umfassende Strategie ins Leben gerufen, um Menschen und Unternehmen im technologischen Wandel zu stärken. Die Strategie umfasst Maßnahmen, die dieses Jahrzehnt zur „digitalen Dekade" Europas machen sollen. Sie deckt Themen wie Daten, Künstliche Intelligenz, Dark Patterns, Cybersicherheit, Infrastruktur und die Modernisierung von Unternehmen ab. Zahlreiche neue Rechtsakte, die nahezu alle Bereiche des digitalen Wirtschaftsumfelds betreffen, sollen Teilhabe, Sicherheit und einen einheitlichen Binnenmarkt fördern. Die Prüfung, ob ein digitales Produkt, eine Webseite oder eine App hiervon betroffen ist oder nicht, obliegt jedoch den Unternehmen selbst, die dementsprechend auch das Risiko einer Fehleinschätzung tragen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

    Besonders kleine und mittlere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe und kostspielige Compliance-Anforderungen zu erfüllen, ohne dabei Innovationskraft einzubüßen. Unser EU Digital Law Compliance Check zeigt Ihnen schnell und klar, ob Ihr Unternehmen von neuen EU-Digitalvorschriften betroffen ist – und verschafft Ihnen damit Rechtssicherheit und Handlungsspielraum.

    "Ist das die von Unternehmen lang ersehnte, effiziente und kompakte Antwort auf die immer komplexer werdende Regulierungsflut der EU in der digitalen Welt?"
    Dr. Thomas Götz, Justiz Bayern | Richter
    "Die Betroffenheitsprüfung stellt ein probates Mittel dar, um (kleinen und mittelständischen) Unternehmen eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit aktuellen Digitalrechtsakten zu nehmen."
    Maximilian Reidel, Justiz Bayern | Richter
    "Unser Ziel ist es, das neue EU-Digitalrecht verständlich und greifbar zu machen. In einer zunehmend komplexen Welt sollen Unternehmen schnell und unkompliziert erkennen, welche Digitalgesetze für sie relevant sind."
    Digilaw Guide Team, Rechtsanwalt
    "Ist das die von Unternehmen lang ersehnte, effiziente und kompakte Antwort auf die immer komplexer werdende Regulierungsflut der EU in der digitalen Welt?"
    Dr. Thomas Götz, Justiz Bayern | Richter
    "Die Betroffenheitsprüfung stellt ein probates Mittel dar, um (kleinen und mittelständischen) Unternehmen eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit aktuellen Digitalrechtsakten zu nehmen."
    Maximilian Reidel, Justiz Bayern | Richter
    "Unser Ziel ist es, das neue EU-Digitalrecht verständlich und greifbar zu machen. In einer zunehmend komplexen Welt sollen Unternehmen schnell und unkompliziert erkennen, welche Digitalgesetze für sie relevant sind."
    Digilaw Guide Team, Rechtsanwalt

    EU-Digitalrechtsakte im Überblick

    Zwölf wichtige Rechtsakte, die digitale Unternehmen in der EU betreffen können. Prüfen Sie Ihre Betroffenheit mit unseren interaktiven Klickstrecken.

    Regelt den Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung. Gilt für Unternehmer, die als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. In Deutschland u.a. durch BDSG, TDDDG und LDSG ergänzt.

    Anwendbar ab: 25.05.2018

    Regelt die gewerbliche Nutzung von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen und soll für gewerbliche Nutzer Transparenz, Fairness und wirksame Abhilfemöglichkeiten gewährleisten. In Deutschland durch Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ergänzt.

    Anwendbar ab: 12.07.2020

    Regelt Marktmacht sehr großer Plattformen (sog. Gatekeeper). Verbietet unlautere Praktiken und erlegt Gatekeepern eine Reihe von Verhaltenspflichten auf.

    Anwendbar ab: 02.05.2023

    Regelt Rechtsrahmen für die Weiterverwendung und das Teilen und Spenden von Daten. Betrifft u.a. Anbieter von Datenvermittlungs- und Datenaltruismus-Diensten. In Deutschland durch DGA Durchführungsgesetz (DGA-DG) ergänzt.

    Anwendbar ab: 24.09.2023

    Regelt Sorgfaltspflichten und Maßnahmen gegen Desinformation, manipulative Praktiken und rechtswidrige Inhalte, um ein sicheres, transparentes und verantwortungsvolles Online-Umfeld zu schaffen. Betrifft Online-Suchmaschinen und digitale Vermittlungsdienste, wie z.B. Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Web-Hosting-Diensten und Blogs. In Deutschland durch Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ergänzt.

    Anwendbar ab: 17.02.2024

    Regelt die allgemeine Produktsicherheit und soll ein hohes Verbraucherschutzniveau für Produkte im EU Markt gewährleisten. Gilt auch für Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen. In Deutschland durch Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ergänzt.

    Anwendbar ab: 13.12.2024

    Regelt digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten gegen Cyberangriffe oder Systemausfälle. Soll sicherstellen, dass Finanzmärkte auch dann stabil bleiben, wenn deren zentrale IT-Systeme durch Cyberangriffe unter Druck geraten. In Deutschland durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) ergänzt.

    Anwendbar ab: 17.01.2025

    Verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, um Menschen mit Behinderungen bessere Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. In Deutschland durch Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Betrifft u.a. smarte Endgeräte, Telekommunikationsdienste, Webseiten und mobile Apps.

    Anwendbar ab: 28.06.2025

    Regelt die Produktsicherheit von KI-Systemen und -Modellen. Betrifft Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen oder auf den Markt bringen. In Deutschland durch AI Act Durchführungsgesetz (AIA-DG) ergänzt.

    Anwendbar ab: 02.08.2025

    Regelt das Recht der Nutzer (Unternehmer wie Verbraucher) von vernetzten IoT-Produkten oder verbundenen Diensten, über die von Ihnen generierten Daten zu bestimmen. Sie können diese auswerten und unter bestimmten Bedingungen an Dritte weitergeben. Zudem erleichtert der DA den Wechsel zu anderen Datenverarbeitungsdiensten. In Deutschland durch Data Act Durchführungsgesetz (DA-DG) ergänzt.

    Anwendbar ab: 12.09.2025

    Verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten zur Sicherstellung strenger digitaler Sicherheitsanforderungen für wichtige Einrichtungen. Dies umfasst die Einführung von Risikomanagement-Maßnahmen und Meldesystemen bei Sicherheitsvorfällen. In Deutschland durch NIS-2-Umsetzungsgesetz u.a. im BSIG umgesetzt.

    Anwendbar ab: 2026

    Regelt Cybersicherheitsstandards für Produkte mit digitalen Elementen und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler u.a. zu Transparenz-, Dokumentations- und Update-Pflichten sowie zu Konformitätsbewertungen der Produkte.

    Anwendbar ab: 11.12.2027 (Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle bereits ab 11.09.2026)

    Wichtiger Hinweis

    Diese Prüfungen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an spezialisierte Rechtsanwälte oder Compliance-Experten.

    Interaktive Klickstrecken

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